Friedhof
Der Friedhof in Mildstedt gliedert sich in einen alten und einen neuen Teil. Es wurden im Laufe der Jahre verschiedene neue Bereiche angelegt, um der Veränderung im Bestattungswesen Rechnung zu tragen.
Es gibt neben den klassischen Rasengräbern für Sargbestattungen auch Bereiche für Urnenbeisetzungen, wahlweise als Einzelfeld oder in einer Urnengemeinschaftsanlage, bei der die Pflege der Anlage bereits Bestandteil der Grabkosten ist.
Die Kirchengemeinde Mildstedt hat verschiedene Vertragsmodelle entwickelt um den Wünschen der Angehörigen Rechnung zu tragen. Es kann z. B. eine jährliche Grabpflege vereinbart werden, die in Höhe und Umfang variabel sind, es können Grabplätze gekauft werden die bereits den Pflegeaufwand für die nächsten 20 Jahre beinhalten oder es können auch Stiftungen eingerichtet werden – die vorsorglich die Pflege der Gräber regeln und die anfallenden Kosten vorab decken, so dass die Angehörigen finanziell entlastet werden aber die Pflege der Grabstätte nach Ableben des Stifters lanfristig gesichert ist.
Nähere Informationen erhalten Sie bei unserem Friedhofswart Frank Stäwen oder im Kirchenbüro.
Generell gilt für den Friedhof in Mildstedt bei Sargbestattungen eine Ruhezeit von 25 Jahren, bei Urnenbestattung 20 Jahre.
Es ist eine Kooperation mit der Gemeinde Mildstedt geschlossen, so das auch nicht evangelische Gemeindeglieder auf dem Friedhof beigesetzt werden können.