Friedhof

Der Friedhof in Mildstedt gliedert sich in einen alten und einen neuen Teil. Es wurden im Laufe der Jahre verschiedene neue Bereiche angelegt, um der Veränderung im Bestattungswesen Rechnung zu tragen.

Es gibt neben den klassischen Rasengräbern für Sargbestattungen auch Bereiche für Urnenbeisetzungen, wahlweise als Einzelfeld oder in einer Urnengemeinschaftsanlage, bei der die Pflege der Anlage bereits Bestandteil der Grabkosten ist.

Die Kirchengemeinde Mildstedt hat verschiedene Vertragsmodelle entwickelt um den Wünschen der Angehörigen Rechnung zu tragen. Es kann z. B. eine jährliche Grabpflege vereinbart werden, die in Höhe und Umfang variabel sind, es können Grabplätze gekauft werden die bereits den Pflegeaufwand für die nächsten 20 Jahre beinhalten oder es können auch Stiftungen eingerichtet werden – die vorsorglich die Pflege der Gräber regeln und die anfallenden Kosten vorab decken, so dass die Angehörigen finanziell entlastet werden aber die Pflege der Grabstätte nach Ableben des Stifters lanfristig gesichert ist.

Nähere Informationen erhalten Sie bei unserem Friedhofswart Frank Stäwen oder im Kirchenbüro.

Generell gilt für den Friedhof in Mildstedt bei Sargbestattungen eine Ruhezeit von 25 Jahren, bei Urnenbestattung 20 Jahre.

Es ist eine Kooperation mit der Gemeinde Mildstedt geschlossen, so das auch nicht evangelische Gemeindeglieder auf dem Friedhof beigesetzt werden können.

Gebührensatzung

Im untenstehenden Link finden Sie unsere aktuelle Gebührensatzung Stand 23.11.2015

Kulturerbe Friedhof

Die Friedhofskultur in Deutschland ist seit März 2020 Immaterielles Kulturerbe – und wir tragen und gestalten auf unseren Friedhöfen und mit Trauer- und Gedenkfeiern diese wichtige kulturelle Säule aktiv mit. Zum Immateriellen Kulturerbe er-nannt wurde das, was Menschen auf dem Friedhof tun: Trauern, Erinnern und Würdigen genauso wie Gestalten, Pflegen und Weiterentwickeln.

Auf Empfehlung der Deutschen UNESCO-Kommission hat die Kultusministerkon-ferenz die Aufnahme in das bundesweite Kulturerbe-Verzeichnis beschlossen. Damit würdigt die Bundesrepublik den identitätsstiftenden, lebendigen und vielschichtigen Wert der Friedhofskultur für unsere Gesellschaft, und das nicht nur in kultureller Hinsicht, sondern beispielsweise auch unter sozialen und historischen Aspekten oder in Bezug auf Klimaschutz, Integration und Völkerverständigung.

„Dies ist vor allem auch eine große Anerkennung für die über 100.000 Menschen, die sich hierzulande für das Friedhofswesen engagieren“, freut sich Tobias Pehle, Initiator der antragstellenden „Initiative Kulturerbe Friedhof“, zu der sich viele Kräfte im Friedhofswesen zusammengeschlossen hatten. Denn ausgezeichnet wurden nicht die Friedhöfe an sich, sondern vor allem das, was Menschen auf dem Friedhof tun. Den Rahmen für unsere Friedhofs und Trauerkultur schaffen Friedhofsverwalter*innen, Bestatter*innen, Gärtner*innen und Steinmetz*innen, aber auch viele ehrenamtlich Tätige in christlichen, jüdischen und muslimischen Gemeinden. Hinzu kommen viele Menschen, die sich in Vereinen z.B. um den Denkmalschutz verdient machen.